Reisebedingungen:

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Querbeet Reisen zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB und die Informationspflichten für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV.

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Kunde bietet mit seiner Anmeldung QuerBeet Reisen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch QuerBeet Reisen zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird QuerBeet Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Eine solche Verpflichtung besteht nicht, wenn die Buchung des Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

Der Kunde kann verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Reisevertrag eintritt. QuerBeet Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen an die Reise nicht genügt oder der Teilnahme des Dritten gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

2. Zahlung des Reisepreises

QuerBeet Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Dies gilt nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Kunde € 75,- nicht übersteigt. Nach Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb von 8 Tagen 20 % des Reisepreises pro Person zu zahlen. Wenn nicht gemäß Satz 1 ausgeschlossen, wird mit der Bestätigung gemäß § 651 k BGB der Sicherungsschein zugestellt. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Reisebeginn, ohne weitere Aufforderung, fällig. Die Reiseunterlagen werden unverzüglich nach dem Zahlungseingang der Restzahlung versandt, jedoch nicht früher als 2 Wochen vor Reisebeginn.

2.1. Zahlungen bei Tagesfahrten sind spätestens 14 Tage vor dem Reisetermin zu zahlen.

2.2. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein).

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen von QuerBeet Reisen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Bestätigung. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von QuerBeet Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, falls die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. QuerBeet Reisen wird Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren.

4. Reiseschutz

Wir bitten um Beachtung, dass die im Reisekatalog genannten Reisepreise keine Rücktritts-Versicherungen (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherungen enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Rücktrittskosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines speziellen Reiseschutzes der Würzburger Versicherung. Er beinhaltet neben der Rücktritts-Versicherung (RRV) einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service.

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber QuerBeet Reisen an die nachfolgend angegebene Anschrift von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei QuerBeet Reisen. QuerBeet Reisen empfiehlt aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert QuerBeet Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann QuerBeet Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

QuerBeet Reisen hat den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, also unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal berechnet und bei der Berechnung üblicherweise ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • bis zum 25. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • bis zum 18. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
  • bis zum 4. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90%.
  • Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt wird ein Mindeststornobetrag von 20% des Reisepreises je Person fällig. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, QuerBeet Reisen nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. QuerBeet Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist QuerBeet Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Dies gilt insbesondere für individuell für den Kunden organisierte Veranstaltungen.
  • Stornierungen von Tagesfahrten: nach Rechnungsstellung 30% des Reisepreises - bzw. gestaffelt bis zum Zeitpunkt der Tagesfahrt. Maßgeblich ist die Reisebestätigung.

5.1. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. QuerBeet Reisen kann jedoch, soweit für sie möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann QuerBeet Reisen bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt € 50,- pro Person und bei Tagesreisen € 20,- pro Änderung pro Vorgang verlangen, soweit QuerBeet Reisen nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

QuerBeet Reisen kann bis 20 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden. In jedem Fall ist QuerBeet Reisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird QuerBeet Reisen den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten.

Bei Buchungen nach dem 01.07.2018 beträgt die Verjährungsfrist ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende 2 Jahre.

7. Haftungsbeschränkung von QuerBeet Reisen

Die vertragliche Haftung von QuerBeet Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit QuerBeet Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

QuerBeet Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von QuerBeet Reisen sind.

QuerBeet Reisen haftet jedoch für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von QuerBeet Reisen ursächlich geworden ist.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber QuerBeet Reisen unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und QuerBeet Reisen Verhandlungen über den

Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder QuerBeet Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und QuerBeet Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

10. Was der Kunde noch wissen sollte

Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Mit QuerBeet Reisen fahren Sie in modernen Nichtraucherbussen. Angemessene Pausen werden entsprechend eingelegt.


Unsere Kontaktdaten

QuerBeet Reisen
Inh.: Ellen Dehl-Ziorkewicz
Hauptstr. 18
64390 Erzhausen

Telefon: 06150 / 866 1450
Telefax: 06150 / 866 1451
E-Mail: info@querbeet-reisen.de

 

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Für den Fall der Fälle: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.